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Track 05 | Freiberufliche Tätigkeit: Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist nicht als Betriebseinnahme zu versteuern
Das Preisgeld aus dem nicht zweckgebundenen Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung, der als Starthilfe für junge Künstler konzipiert sowie mit der Erstellung eines Katalogs und einer Ausstellung im Museum der bildenden Künste in Leipzig verbunden ist, stellt nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Sachsen keine steuerbare Betriebseinnahme im Rahmen der Einkünfte des mit dem Preis ausgezeichneten Malers aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit dar.
Bevor wir zu den höchstrichterlichen Entscheidungen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, stehen jetzt erst einmal einige interessante FG-Entscheidungen auf dem Themenplan. Die ersten drei sind dabei zu Gunsten der Steuerzahler ausgegangen. – So ist das Sächsische FG zu dem erfreulichen Ergebnis gelangt: Das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung stellt keine steuerbare Betriebseinnahme eines Malers im Rahmen der Einkünfte aus seiner freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit dar.
Der Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist mit immerhin 10.000 € dotiert. Er ist konzipiert als Starthilfe für junge Künstler, die mit der Region Leipzig verbunden sind. Und die b...