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BFH Urteil v. - VIII R 23/95 BStBl 1999 II S. 53

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 52 Abs. 15 Sätze 10 und 11

Kein steuerfreier Entnahmegewinn, wenn Gesellschafter einer Personengesellschaft ein ihr gehörendes Grundstück bebaut und nachfolgend erwirbt

Leitsatz

Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Grundstück von einem ihrer Gesellschafter bebaut und nachfolgend erworben, bleibt der dadurch entstehende Ertrag nicht gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 10 und 11 EStG als Entnahmegewinn steuerfrei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 53
OAAAA-96558

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