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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Grundgesetz: Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung beim BFH auf dem Prüfstand

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Renten gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstößt. Und zwar deshalb, weil die dort genannten Ertragsanteile nicht mittels mathematischer Berechnung nachvollziehbar sind, Rechtsbegriffe wie „voraussichtliche Lebenszeit” zu unbestimmt sind, der Norm der Kalkulationszinssatz nicht zu entnehmen ist sowie unterschiedliche Definitionen des Kapitalwerts möglich sind. Das FG Saarland hat dies verneint.

Eine Erwähnung wert ist auf jeden Fall auch ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung.

Im Kern muss der X. Senat des BFH klären: Verstößt die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Renten gegen den Grundsatz der Normenklarheit? Und zwar insbesondere deshalb, weil die Ertragsanteile nicht mittels einer mathematischen Berechnung nachvollziehbar sind, weil Rechtsbegriffe wie „voraussichtliche Lebenszeit” zu unbestimmt sind, weil der Norm der Kalkulationszinssatz nicht zu entnehmen ist und weil unterschiedliche Definitionen des Kapitalwerts möglich sind?

Das Finanzgericht des Saarlandes hat in erster Instanz einen Verstoß gegen das...