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Track 18-22 | Forschungszulage: Ausweitung der steuerlichen Förderung durch das Wachstumschancengesetz
Mit dem Wachstumschancengesetz hat es mehrere Verbesserungen bei der Forschungszulage gegeben. Besonders hervorzuheben ist, dass nunmehr zusätzlich zu den Lohnkosten auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens förderfähig sind, sofern sie ausschließlich für eigenbetriebliche begünstigte F&E-Vorhaben verwendet werden und für deren Durchführung unerlässlich sind.
Damit kommen wir auch schon zu unserem Thema des Monats. Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten befassen wir uns mit der Ausweitung der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung durch das Wachstumschancengesetz.
In unserer Juni-Ausgabe 2024 hatten wir Ihnen einen kompakten Überblick aus Praktikersicht zu den wichtigsten Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz gegeben. Heute informieren wir Sie im Detail über die Verbesserungen bei der Forschungszulage. Im Gegensatz zu vielen anderen Entlastungsmaßnahmen hatten diese das parlamentarische Verfahren wie auch den Vermittlungsausschuss nahezu unverändert durchlaufen. Einzig die Ausweitung der Bemessungsgrundlage wurde geringfügig zurückgenommen.
Lassen ...