Der optimale Kurzvortrag
19. Aufl. 2024
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7. Gewerbesteuer
Thema 68 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht
Einleitung
Unterscheidung der Gewerbesteuerpflicht
sachlich: Erfüllung der Voraussetzungen nach dem GewStG
persönlich: Steuerschuldnerschaft
hier somit: Beginn und Ende der sachlichen GewSt-Pflicht
Hauptteil
Beginn der sachlichen Steuerpflicht
Beginn bei Einzelgewerbebetrieben
mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (alle Voraussetzungen der Definition des Gewerbebetriebes nach § 15 Abs. 2 EStG müssen erfüllt sein!)
Folge: vorweggenommene Betriebsausgaben (z. B. Gutachterkosten, Rechtsanwalt-/Steuerberatergebühren, bereits vorher gemietete Geschäftsräume, vorweg angeschafftes Werkzeug) werden nicht mindernd berücksichtigt!
Beginn bei Personengesellschaften
wie bei Einzelunternehmen
Eintragung ins Handelsregister ist unbeachtlich
Beginn bei Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften
sind die Körperschaften (durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelsregister usw.) zivilrechtlich existent, so stellen sie „stets und in vollem Umfang“ einen Gewerbebetrieb dar. Vorweggenommene Betriebsausgaben werden mindernd berücksichtigt!
bei Vor-Gesellschaften (steuerrechtliche Identität mit der späteren Körperschaft) beginnt die Gew...