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BBK Nr. 18 vom

Steuerungsrelevanz der Prozesskostenrechnung

Gegenüberstellung des Top-down- und Bottom-up-Verfahrens anhand eines Praxisfalls

Prof. Dr. Mathias Graumann

Angesichts knapper Margen und weiter ansteigender Gemeinkostenanteile werden die Mängel der Zuschlagskalkulation – insbesondere die irrige Annahme eines proportionalen Anfalls von Einzel- und Gemeinkosten und einer entsprechenden Verursachungsbeziehung – und der Prozesskostenkalkulation betrachtet.

Im traditionellen Schema der Zuschlagskalkulation wird durch Bezug der Gemeinkosten auf die Einzelkosten für jede Kostenstelle ein Zuschlagssatz in % ermittelt. Hierbei werden die Material- und Fertigungsgemeinkosten in % der jeweiligen Einzelkosten und die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten in % der Herstellkosten verrechnet. Die Begriffe Einzel- und Gemeinkosten werden dabei wie folgt differenziert:

  • Einzelkosten lassen sich den Kostenträgern unmittelbar und eindeutig zurechnen; sie bedürfen somit keiner weiteren Behandlung in der Kostenstellenrechnung, sondern gehen direkt in die Kalkulation ein.

  • Gemeinkosten können demgegenüber den Kostenträgern nicht zugerechnet werden. Sie werden auf „Umwegen“ zunächst auf (Hilfs- und Haupt-)Kostenstellen verteilt und schließlich den Einzelkosten gegenübergestellt.

Ein solches Vorgehen führt allerdings ...