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Steuerungsrelevanz der Prozesskostenrechnung
Gegenüberstellung des Top-down- und Bottom-up-Verfahrens anhand eines Praxisfalls
Angesichts knapper Margen und weiter ansteigender Gemeinkostenanteile werden die Mängel der Zuschlagskalkulation – insbesondere die irrige Annahme eines proportionalen Anfalls von Einzel- und Gemeinkosten und einer entsprechenden Verursachungsbeziehung – und der Prozesskostenkalkulation betrachtet.
Im traditionellen Schema der Zuschlagskalkulation wird durch Bezug der Gemeinkosten auf die Einzelkosten für jede Kostenstelle ein Zuschlagssatz in % ermittelt. Hierbei werden die Material- und Fertigungsgemeinkosten in % der jeweiligen Einzelkosten und die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten in % der Herstellkosten verrechnet. Die Begriffe Einzel- und Gemeinkosten werden dabei wie folgt differenziert:
Einzelkosten lassen sich den Kostenträgern unmittelbar und eindeutig zurechnen; sie bedürfen somit keiner weiteren Behandlung in der Kostenstellenrechnung, sondern gehen direkt in die Kalkulation ein.
Gemeinkosten können demgegenüber den Kostenträgern nicht zugerechnet werden. Sie werden auf „Umwegen“ zunächst auf (Hilfs- und Haupt-)Kostenstellen verteilt und schließlich den Einzelkosten gegenübergestellt.
Ein solches Vorgehen führt allerdings ...