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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 76/23

Gesetze: BGB § 242; BGB § 2361; HöfeO § 18 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Es kann einen Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen, wenn nach Ablauf von 30 Jahren die Einziehung eines Erbscheins von demjenigen betrieben wird, der den Erbschein selbst beantragt hatte.

Fundstelle(n):
NAAAJ-74822

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