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BFH Urteil v. - VIII R 61/97 BStBl 1999 II S. 483

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

An der Rechtsprechung zum Vorrang einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor der Qualifikation des Vermögens als Sonderbetriebsvermögen wird festgehalten

Leitsatz

An der Rechtsprechung, daß bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus der Verpachtung dieses Vermögens als gewerbliche Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Vermögens als Sonderbetriebsvermögen und der Einkünfte aus der Verpachtung als Sonderbetriebseinkünfte der Gesellschafter bei der Betriebsgesellschaft hat, ist festzuhalten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 483
WAAAA-96538

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