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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VG 9/23

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen eines von ihr geltend gemachten Schockschadens aufgrund eines tätlichen Angriffs gegen ihre damalige Freundin und heutige Ehefrau. Diese wurde vom Täter am 17.5.2013 ins Gesicht geschlagen und erlitt dabei eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde auf der Nase sowie diverse Prellungen und verlor außerdem zwei Schneidezähne.

Fundstelle(n):
VAAAJ-74802

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