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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2/1 R 204/23

Gesetze: BGB § 133; SGB IX § 1; SGB IX § 4; SGB IX § 13; SGB IX § 14; SGB IX § 47; SGB V § 2; SGB V § 12; SGB V § 13; SGB V § 27; SGB V § 33; SGB V § 34; SGB V § 36; SGB V § 40; SGB V § 61; SGB I § 2; SGB I § 14; SGB IV § 19; SGG § 75 Abs. 5; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; GG Art. 20 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Haben die beteiligten Sozialleistungsträger in Kenntnis der Unzulänglichkeiten des im Einzelfall eingeleiteten Versorgungsverfahrens vor der Selbstbeschaffung aufpreispflichtiger Hörgeräte keine effektiv nutzbaren Möglichkeiten zur Erzielung der geschuldeten bestmöglichen Angleichung an das Hörvermögen Gesunder aufgezeigt, dann können sie dem Erstattungsbegehren nicht entgegenhalten, dass der sach- und rechtsunkundige Versicherte weitergehende Maßnahmen zur Abklärung eventuell in Betracht kommender kostengünstigerer Versorgungsmöglichkeiten hätte ergreifen können.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-74789

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