Kostenfestsetzung: Ansatz einer Mehrvertretungsgebühr bei
Vertretung einer GbR – Klagebefugnis – Auslegung der Klageschrift
gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid
Leitsatz
Der Umstand, dass mit dem eine GbR betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid die Einkünfte mehrerer Personen festgestellt
werden, löst keine Mehrvertretungsgebühr aus.
Steht den Gesellschaftern persönlich kein eigenes Klagerecht gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid zu, ist die Klageschrift
rechtschutzgewährend dahingehend auszulegen, dass die Klage von der Personengesellschaft erhoben wurde.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 36 DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 40 GAAAJ-74739
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