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NWB Sanieren Nr. 9 vom Seite 257

Aktuelle insolvenzrechtlich relevante Rechtsprechung des BAG

Neues zur Schenkungsanfechtung, zum Interessenausgleich mit Namensliste und zum Betriebsübergang

Karin Spelge

Das BAG hat in den letzten Monaten grundlegende Entscheidungen zur Reichweite der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO sowie zu den rechtlichen Folgen von Betriebsübergängen und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB getroffen. Die Entscheidungen zu § 125 InsO Betriebsübergang sind für die praktische Abwicklung von sanierenden Übertragungen, die mit einem Arbeitsplatzabbau verbunden sind, und damit für die Insolvenzverwaltung von besonderem Interesse. Letztere werden im zweiten Teil dieses Beitrags (in der nachfolgenden Ausgabe) erläutert. Einleitend soll nicht nur auf die Entscheidung des BAG zur Reichweite des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO eingegangen werden, sondern sollen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 125 InsO umfassender dargestellt werden. Außerdem wird eine Entscheidung zur Schenkungsanfechtung vorgestellt, die den in der Praxis äußerst seltenen Fall der Anfechtung gegenüber dem eigentlichen Schuldner der Leistung (Dritten) betrifft und die praxisrelevante Ausführungen zur Verlängerung der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters durch § 259 Abs. 3 InsO enthält.

Kernaussagen
  • Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters besteht nach § 259 Abs. 3 InsO nur fort, wenn die Anfechtungsklag...