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NWB Sanieren 9/2024 S. 276

Verfahrensrecht | Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sowie einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.

Hintergrund:

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Auf die folgenden Punkte geht das BZSt unter www.bzst.de/widnr näher ein:

  • Aufbau der W-IdNr.,

  • Vergabe der W-IdNr.,

  • Abgrenzung zur...