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Lohnsteuer | Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 (BMF)
Das BMF hat zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 Stellung genommen ( GZ IV C 5 - S 2378/19/10002 :002).
Die Änderungen gegenüber dem BStBl 2019 I S. 911 sind durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben.
Quelle: GZ IV C 5 - S 2378/19/10002 :002, veröffentlicht auf der Homepage des BFH (il)