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BFH Urteil v. - VII R 82/98 BStBl 1999 II S. 439

Gesetze: AO 1977 § 46 Abs. 1AO 1977 § 309ZPO § 829

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem Steuererstattungsansprüche der Vollstreckungsansprüche des Vollstreckungsschuldners aufgrund der Einkommensteuerveranlagungen ,,für das abgelaufene Kalenderjahr und alle frühere Kalenderjahre'' gepfändet werden sollen, ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderung nichtig

Leitsatz

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem sinngemäß die angeblichen Steuererstattungsansprüche des Vollstreckungsschuldners aufgrund der Einkommensteuerveranlagungen ,,für das abgelaufene Kalenderjahr und alle früheren Kalenderjahre'' gepfändet werden sollen, ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderungen nichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 439
PAAAA-96523

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