Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebliche Pkw-Nutzung: Warum weniger manchmal mehr ist
Der Pkw ist „der Deutschen liebstes Kind“ – laut Kraftfahrt-Bundesamt gab es zum fast 50 Mio. zugelassene Pkw in Deutschland. Nicht selten ist die Anschaffung eines Pkw, nach dem Erwerb eines Grundstücks, die zweithöchste Ausgabe. Die Beteiligung des Finanzamts an den Kosten für den eigenen Pkw erscheint insbesondere vor dem Hintergrund einer geminderten Eigenkapitalbelastung als attraktiv. Naheliegend ist der Gedanke, dass sich die Steuerlast abhängig vom Umfang der betrieblichen Nutzung eines Pkw entsprechend mehr oder weniger reduzieren lässt. Allerdings ist dies längst nicht immer der Fall.
.
Pkw im notwendigen Betriebsvermögen
Wird [i]Betriebliche Nutzung > 50 %ein Pkw dauerhaft zu über 50 % für betriebliche Fahrten genutzt, ist er dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen. Die mit dem Pkw zusammenhängenden Aufwendungen stellen sodann grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Im Falle einer privaten Mitbenutzung ist allerdings eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme zu erfassen, welche entweder nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode zu bewerten ist.
Während [i]Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch – Berechnungsprogramm, Arbeitshilfe, NWB ZAAAD-37232 bei der Fahrtenbuchmethode lediglich die auf die privaten Fa...