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Der Umgang mit Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen sind Kooperationspartner in zahlreichen Mandaten. Je nach den Vertragsbedingungen im Einzelfall sind bestimmte Rechtsgebiete, konkrete Leistungen und Selbstbeteiligungen vereinbart. Dieser Artikel befasst sich mit dem typischen Ablauf bei der Einholung von Deckungszusagen und der Kostenregulierung durch Rechtsschutzversicherungen. Dabei sollen zielführende Vorgehensweisen aufgezeigt werden, die es im Interesse von Mandantschaft und Kanzlei zu berücksichtigen gilt.
Widersprüchliche Interessen zwischen Rechtsschutzversicherungen, Versicherungsnehmenden und Rechtsanwaltschaft
Um das Beziehungsgefüge zwischen Rechtsschutzversicherungen (im Folgenden: RSV), Versicherungsnehmerinnen/-nehmern (im Folgenden: VN) bzw. Mandantinnen/Mandanten sowie Rechtsanwaltschaft zu verstehen, ist es hilfreich, sich zu vergegenwärtigen, was eine RSV ist:
Ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag zwischen VN und RSV regelt einen zu zahlenden Geldbetrag, auch Prämie genannt, wofür die RSV im Gegenzug verpflichtet ist, Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der VN zu erbringen. Dabei können unterschiedliche Rechtsgebiete, Beratungsleistungen, außergerichtliche ...