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STFAN Nr. 9 vom Seite 5

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Für Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die nur im geringen Umfang unternehmerisch tätig sind, bietet die Kleinunternehmerregelung eine Vereinfachungsregelung, die diverse administrative Erleichterungen bietet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Funktionsweise der Kleinunternehmerregelung unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz sowie der geplanten Änderungen durch das JStG 2024.

Unternehmereigenschaft

Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit, die mit Einnahmenerzielungsabsicht betrieben wird. Die Unternehmereigenschaft erstreckt sich somit nicht nur auf Personen, die Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13 bis 18 EStG erzielen. So sind beispielsweise auch Personen, die Wohnraum vermieten, Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, da diese als Vermieter selbstständig (nicht weisungsgebunden), nachhaltig (auf Dauer und mit Wiederholungsabsicht) und mit Einnahmenerzielungsabsicht (es wird eine Miete erhoben) agieren.

Die Tatbestandsmerkmale der Unternehmereigenschaft sind somit nicht deckungsgleich mit der Definition der Gewinneinkünfte in § 15 Abs. 2 EStG. Die Hürde der Unternehmereigenschaft ...

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