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Einkommensteuer | Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG (BFH)
15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) EStG sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. An ihr waren bei ihrer Gründung im Jahr 1996 die X-GmbH als Komplementärin ohne eigenen Anteil und Herr A als alleiniger Kommanditist zu 100 % beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage des A betrug bei Gründung 50.000 DM (25.564,59 €). Noch im Gründungsjahr leistete A zudem eine Pflichteinlage. Im Folgejahr zahlte er eine ...