Die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels können - vorbehaltlich des Vorliegens der weiteren Merkmale - auch allein dadurch gegeben sein, daß ein Kommanditist Anteile an vier vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften von jeweils 50 v. H. erwirbt und diese innerhalb von fünf Jahren wieder veräußert
Leitsatz
Erwirbt ein Kommanditist Anteile an vier Grundvermögen verwaltenden KG's in Höhe von jeweils 50 v. H. und veräußert er diese Anteile innerhalb von fünf Jahren wieder, so kann - vorbehaltlich des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen - allein dadurch ein gewerblicher Grundstückshandel begründet worden sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 390 VAAAA-96508
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