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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 11 AS 117/24

Gesetze: JGG § 13; JGG § 16; SGB II § 7 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Die Verbüßung eines Jugendarrestes nach § 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterfällt dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II. Für eine erwerbszentrierte Definition des Begriffs der Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 4 S. 2 SGB II) ist im Hinblick auf die hierauf nicht anwendbare Rückausnahme nach § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 2 SGB II kein Raum.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 39
VAAAJ-74345

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