Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermäßigter Steuersatz bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG
Eine kritische Analyse
Der Klimawandel und die damit im Zusammenhang stehende Energiewende ist eine große Herausforderung für die gesamte Menschheit. In vielen Bereichen werden die Regelungen an diese Fragen angepasst. Im Bereich des Umsatzsteuerrechts hat sich der Gesetzgeber bislang mit entsprechenden Regelungen zurückhalten. Daher war die Einführung des § 12 Abs. 3 UStG unter diesem Aspekt für das UStG ein Meilenstein. Die Förderung der Anschaffung einer Photovoltaikanlage durch die Reduzierung der Umsatzsteuerlast auf Null war daher ein wichtiger und richtiger Schritt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob dieses Ziel aufgrund der vorliegenden Rechtslage und der bestehenden Verwaltungsanweisungen eingehalten wurde. Ggf. muss sich die Finanzverwaltung der Gesetzgeber de lege ferenda noch einmal bewegen.
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes
Bislang war der Aspekt der Nachhaltigkeit und der Energiewende im UStG fast überhaupt nicht berücksichtigt. Dies hat der Gesetzgeber glücklicherweise mit Wirkung zum geändert.
Seit dem Einfügen eines neuen Abs. 3 in § 12 UStG reduziert sich der Steuersatz auf 0 % für bestimmte Tatbestände im Bereich der Photovoltaik. Die Bestimmung legt u. a. fest, das...