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Einkommensteuer | Behandlung von Influencern (FinMin)
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FinMin) hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen Stellung genommen ( 190).
Im Einzelnen geht das FinMin auf die folgenden Punkte ein:
Einkunftsart
Einkünfteermittlung
Betriebseinnahmen
Werbeeinnahmen
Sachzuwendungen und erhaltene Dienstleistungen
Betriebsausgaben
Reisekosten
Kein Abzug für bürgerliche Kleidung und Accessoires
Kommerzialisierbarer Teil des Namensrechtes
Quelle: