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Online-Nachricht - Montag, 02.09.2024

Einkommensteuer | Behandlung von Influencern (FinMin)

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FinMin) hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen Stellung genommen ( 190).

Im Einzelnen geht das FinMin auf die folgenden Punkte ein:

  1. Einkunftsart

    • Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG)

    • Selbständige Einkünfte (§ 18 EStG)

      • Katalogberuf oder vergleichbare Qualifikation

      • Künstlerische Tätigkeit

      • Schriftstellerische Tätigkeit

  2. Einkünfteermittlung

    • Betriebseinnahmen

      • Werbeeinnahmen

      • Sachzuwendungen und erhaltene Dienstleistungen

    • Betriebsausgaben

      • Reisekosten

      • Kein Abzug für bürgerliche Kleidung und Accessoires

      • Kommerzialisierbarer Teil des Namensrechtes

Quelle:

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