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BFH Urteil v. - V B 24/99 BStBl 1999 II S. 335

Gesetze: FGO §§ 42, 69 Abs. 2 Satz 8, Abs. 3AO 1977 §§ 164, 351 Abs. 1

Zur Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung einer nach § 164 Abs. 2 AO geänderten Umsatzsteuerfestsetzung

Leitsatz

Die Vollziehung eines Steuerbescheids kann grundsätzlich in demselben Umfang ausgesetzt werden, in dem er angefochten werden kann. Dementsprechend kann auch die Vollziehung eines auf § 164 Abs. 2 AO 1977 gestützten Umsatzsteuer-Änderungsbescheids in vollem Umfang ausgesetzt oder aufgehoben werden, wenn in den Vorauszahlungsbescheiden keine positive Umsatzsteuer festgesetzt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 335
ZAAAA-96482

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