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BFH Urteil v. - III R 87/96 BStBl 1999 II S. 313

Gesetze: InvZulG 1993 § 6 Abs. 3 Satz 1AO 1977 §§ 110, 150 Abs. 3FGO § 64 Abs. 1StGB § 264

Per Telefax übermittelter Investitionszulagenantrag erfüllt nicht Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

Leitsatz

Die fristgerechte Übermittlung eines eigenhändig unterzeichneten Investitionszulagenantrags per Telefax genügt nicht, um den Anspruch des Berechtigten auf Investitionszulage zu wahren.

Daran ändert sich - abgesehen von der ausnahmsweisen Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - auch nichts, wenn der Originalantrag alsbald, aber erst nach Ablauf der Antragsfrist nachgereicht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 313
AAAAA-96473

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