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Darlehen an Arbeitnehmer
Was ist zu beachten?
Die Gewährung von Darlehen an Arbeitnehmer erfordert die Beachtung zahlreicher arbeitsrechtlicher Vorschriften. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Darlehensvertrag ist unerlässlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Wichtige Aspekte sind dabei die Formulierung der Vertragsklauseln, die Festlegung der Verzinsung und die Modalitäten der Rückzahlung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen arbeitsrechtlichen Anforderungen und bietet ein Muster für einen solchen Darlehensvertrag.
I. Rechtliche Einordnung
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten (§ 488 BGB).
§ 491 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB bestimmt, dass für Arbeitgeberdarlehen die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff. BGB) nicht gelten, wenn der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer zu niedrige Zinsen abschließt, die unter den marktüblichen Sätzen liegen. Eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses ändert hieran nichts. Anzuwenden sind die Bestimmungen der AGB-Kontrolle gem. §§ 305 ff. BGB, wenn – was der Regelfall s...