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BFH Urteil v. - IV R 47/97 BStBl 1999 II S. 303

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1GewStG § 10 a Satz 1

Zu den Auswirkungen der Rechtskraft eines Urteils auf einen vortragsfähigen Gewerbeverlust

Leitsatz

Weist das FG die Klage gegen einen Gewerbesteuermeßbescheid betreffend einen Erhebungszeitraum vor 1990 mit der Begründung ab, daß die geltend gemachten Verlustvorträge nach § 10 a GewStG a. F. nicht bestehen, so kann der Steuerpflichtige aufgrund der Rechtskraftwirkung des Urteils in einem späteren Erhebungszeitraum nicht Verlustvorträge aus denselben Gründen geltend machen, die Gegenstand des Rechtsstreits waren (Abgrenzung zum , BFHE 163, 456, BStBl II 1991, 477).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 303
VAAAA-96466

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