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NWB Nr. 35 vom Seite 2441

Änderung bei der Förderung von Energieberatungen

[i]Fördersätze und Zuschusshöhen wurden zum 7.8.2024 abgesenktFördersätze und Zuschusshöhen für Energieberatungen sind vor dem Hintergrund anhaltend hoher Nachfrage nach geförderter Energieberatung und der haushaltspolitischen Gesamtlage abgesenkt worden. Die Fördersätze betragen seit dem nur noch 50 % (statt bisheriger 80 %) des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge wurden um 50 % gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bleibt aber unverändert bestehen (vgl. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de).