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StuB Nr. 17 vom Seite 680

Besonderer Ausweis von Restrukturierungsaufwendungen in der GuV?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U beschließt im November 01, zwei nicht rentable Geschäftsbereiche einzustellen. Im Rahmen dieser Einstellung werden Abfindungen von geschätzt 5 Mio. € für Arbeitnehmer anfallen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Betriebsrat wird noch im Dezember getroffen. Jeweils 1 Mio. € Aufwendungen werden durch die außerplanmäßige Abschreibung von Sachanlagen und durch Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Beendigung von Pacht- und Softwarelizenzverträgen entstehen.

Im letzten Jahrzehnt ist es bei U zu keiner auch nur annähernd vergleichbaren Restrukturierung gekommen. U möchte deshalb in ihrer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) den Restrukturierungsaufwand von in Summe 7 Mio. € gesondert wie folgt ausweisen

1. Umsatzerlöse

2. bis 7.........

8. sonstige betriebliche Aufwendungen

9. operatives Ergebnis vor Restrukturierung

10. Restrukturierungsaufwendungen

11. operatives Ergebnis nach Restrukturierung.

II. Fragestellungen

  • Ist der vorgesehene Ausweis zulässig, wenn U eine große Kapitalgesellschaft ist?

  • Wie fällt die Beurteilung aus, wenn U eine Personenhandelsgesellschaft ist, die dem PublG unterliegt?