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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 267

Die Due Diligence in der Praxis

Virtuelle Datenräume im Zeitalter der Digitalisierung

Tobias Wölfl

Die Due Diligence hat sich im Rahmen von Unternehmensverkäufen fest etabliert und ist für einen erfolgreichen Abschluss einer Transaktion unabdingbar. Dabei übernehmen virtuelle Datenräume (sog. data rooms) in der Transaktionspraxis eine wesentliche Rolle für die Bereitstellung von Informationen. Die Anzahl der Anbieter von Datenräumen ist mit dem Interesse an der virtuellen Datenteilung (data sharing) naturgemäß gestiegen. Für Berater bedeutet das u. a., dass sie in kürzester Zeit die Handhabung der diversen Datenräume beherrschen müssen – auch wenn so manche Plattformen auf den ersten Blick nicht verständlich erscheinen. Der Beitrag verschafft einen praxisnahen Überblick über den Ablauf einer Due Diligence unter Einbindung von Datenräumen. Hierbei richtet sich der Fokus des Beitrags auf die „aktive“ Käufer-Due-Diligence im Rahmen der Durchführungsphase einer Transaktion.

Kernaussagen
  • Die Auswahl des Datenraumanbieters sollte insbesondere danach erfolgen, ob der Anbieter hinreichende Vorkehrungen gegen Cyberattacken vorzuweisen hat.

  • Das kurzfristige Nachschieben von wesentlichen Unterlagen vor Schließung des Datentraums, die für die Kaufentscheidung des Erwerbers von Bedeutung sind, birgt nicht unerhebliche Risiken für den Verkäufer (vgl. NWB IAAAJ-49504).

  • Sofern sich kurz vor einer Transaktion offenbarungspflichtige Tatsachen kundtun, empfiehlt es sich, den Erwerber durch entsprechende Hinweise zu informieren.

I. Die Due Diligence

Eine Due Diligence wird regelmäßig zur Feststellung und Beurteilung von Risiken einer geplanten Transaktion durchgeführt. Die Durchführung einer Due Diligence ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings hat sich in der Praxis diese Form der Unternehmensprüfung (Prüfung des Kaufgegenstands) weit verbreitet.

Der Begriff „Due Diligence“ bedeutet wörtlich übersetzt „erforderliche Sorgfalt“ und entspringt den securities laws des US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrechts.

Die Due Diligence untergliedert sich in drei elementare Säulen, die unabhängig vom Unternehmenstyp geprüft werden, die sog. Financial-, Legal- und Tax-Due Diligence. Je nach Tätigkeitsbereich des Zielunternehmens können ggf. auch Commercial-, Environmental-, Cultural-, Insurance- und Technical-Due Diligence erforderlich sein.