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Heizungsförderung | Antragstellung nun für alle möglich (BMWK)
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet am wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.
Hierzu führt das BMWK u.a. weiter aus:
Nun können auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fün...