Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen:
Vorauszahlung vor Ausführung der Leistung im Folgejahr – Nicht
angeforderte Zahlung ohne sachlichen Grund
Leitsatz
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht auf der Grundlage einer Vorauszahlung für Lohnkosten in Anspruch
genommen werden, die mit Bezug auf einen Kostenvoranschlag, in dem der Ausführung der Leistung vorangehenden Jahr erfolgt
ist.
Die steuerliche Begünstigung einer solchen Vorauszahlung ist allenfalls denkbar, wenn solche Zahlungsmodalitäten marktüblich
oder sonst sachlich begründet sind und die Zahlung seitens des Handwerksbetriebes angefordert wurde.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2024:0718.14K1966.23E.00
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 350 Nr. 10 GStB 2024 S. 351 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2024 S. 2754 UAAAJ-73865
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