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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1966/23 E

Gesetze: EStG § 35a Abs. 3; EStG § 35a Abs. 5 Satz 3

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Vorauszahlung vor Ausführung der Leistung im Folgejahr – Nicht angeforderte Zahlung ohne sachlichen Grund

Leitsatz

  1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht auf der Grundlage einer Vorauszahlung für Lohnkosten in Anspruch genommen werden, die mit Bezug auf einen Kostenvoranschlag, in dem der Ausführung der Leistung vorangehenden Jahr erfolgt ist.

  2. Die steuerliche Begünstigung einer solchen Vorauszahlung ist allenfalls denkbar, wenn solche Zahlungsmodalitäten marktüblich oder sonst sachlich begründet sind und die Zahlung seitens des Handwerksbetriebes angefordert wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2024:0718.14K1966.23E.00

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 350 Nr. 10
GStB 2024 S. 351 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2024 S. 2754
UAAAJ-73865

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