Darlehensforderung; Nahestehende Person; Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage
Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ausreichung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung erst angenommen werden, wenn der Ausfall der Ansprüche feststeht oder ist bereits bei Ausreichung des Darlehens mit unsicherer Rückzahlung ein Zufluss und damit eine vGA beim Gesellschafter anzunehmen?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2024): , AO
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
MAAAJ-73765