Einreichung; Elektronischer Rechtsverkehr; Klage; Steuerberater
Rechtsfrage
War ein Steuerberater im Juni beziehungsweise Juli 2023 zur elektronischen Einreichung einer Klage nach § 52d der Finanzgerichtsordnung verpflichtet, wenn ihm die betreffende Einspruchsentscheidung im Juni 2023 vom Finanzamt zugestellt wurde?
Erstreckt sich die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch auf die Anbringung der Klage beim Finanzamt nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung?
Gesetze: FGO § 47 Abs. 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-73759