Abfluss; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Instandhaltungsrücklage; Verausgabung; Werbungskosten; Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechtsfrage
Stellen Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage) nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom (BGBl I 2020, 2187) mit einhergehender Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits in diesem Zeitpunkt des Abflusses (§ 11 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) ertragsteuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung dar, unabhängig von der späteren Mittelverwendung und deren steuerlicher Einordnung?
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-73754