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BFH Urteil v. - VIII R 77/93 BStBl 1999 II S. 168

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

- Gesellschafter i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist auch, wer mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligt ist - Grundbesitz einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb einer anderen Gesellschaft, wenn er an fremde Dritte vermietet wird

Leitsatz

1. Auch der mittelbar über eine Personengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft Beteiligte ist ,,Gesellschafter'' i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.

2. Grundbesitz einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft ,,dient'' i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb einer anderen Gesellschaft (KG), wenn diese die von ihr angemieteten Wohnungen zur Vermietung an Dritte nutzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 168
YAAAA-96413

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