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Einkommensteuer | Abriss- und Neubaukosten keine agB (FG)
Aufwendungen für den mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung getätigten Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubau sind dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Abriss des Gebäudes und der Neubau nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Streitig ist der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen im Streitjahr 2018 i.H.v. 191.567 Euro. Der Kläger ist Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses. Er ließ sein Schlafzimmer baubiologisch von dem als Zeugen vernommenen Diplom-Ingenieur F untersuchen. Der Baubiologe stellte in seinem „Kurzbericht“ u.a. eine leicht auffällige Lindan-Konzentration...