Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement: Die mündliche Prüfung – der Report
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1515. Wann ist die Abschlussprüfung bestanden?
Laut § 15 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 der Ausbildungsordnung ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 und § 24 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Dabei sind die einzelnen Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen mit 25 Prozent
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen mit 15 Prozent
Prozessorientierte Organisation von Groß- bzw. Außenhandelsgeschäften mit 30 Prozent,
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Groß- bzw. Außenhandel mit 20 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Schauen wir uns die Bestehensregel einmal an zwei Beispielen an:
Beispiel 1:
In diesem Beispiel erreicht der Prüfling nur 49 Punkte im Gesamtergebnis. Zwar hat der Prüfling kein „ungenügend“ und in drei Prüfungsbereichen v...