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Verfahrensrecht | Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (FG)
Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das
Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als
Ermessensentscheidung festsetzen. Soweit § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bestimmt, dass
die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der
anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt, ist bei Erklärungen zur
gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf die jeweiligen
Folgebescheide - hier Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter - abzustellen
(; Revision anhängig,
BFH-Az. IV R 29/23).
Hintergrund: Nach § 152 Abs. 1 AO kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein Vers...