Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 BK 775/22

Gesetze: BKGG § 6a; SGB 2 § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB 2 § 9 Abs. 2 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist dann nicht begründet, wenn kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungsberechtigter nach § 7 Abs. 1 SGB II ist.

2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II wegen des Bezugs von Asylbewerberleistungen steht der Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft mit einer nach dem SGB II leistungsberechtigten Person nicht entgegen (sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft)

3. Ist ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen der grundsätzlichen Bezugsberechtigung nach dem AsylbLG nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, ist § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II einschränkend dahingehend auszulegen, dass als Gesamtbedarf zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 BKGG) nur der Bedarf der leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzusehen ist ().

Fundstelle(n):
AAAAJ-73448

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen