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NaRp Nr. 9 vom Seite 20

Die neuen Anwendungshinweise der EFRAG für die ESRS-Implementierung

EFRAG IG 1, IG 2 und IG 3 im Überblick – und ein Gesamtfazit

Dr. Josef Baumüller

Ende Mai 2024 veröffentlichte die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission ihre drei ersten Anwendungshilfen (Implementation Guidances, IG). Diese sollen nach den ESRS berichtspflichtige Unternehmen bei der erstmaligen Implementierung der neuen Vorgaben unterstützen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über Aufbau und Kerninhalte der drei Dokumente. Dabei werden auch Problembereiche aufgezeigt, die bereits in der Gesamtarchitektur der ESRS begründet liegen – für die Anwender aber wichtige Konsequenzen haben können.

Kernaussagen
  • Am veröffentlichte die EFRAG ihre ersten drei unverbindlichen Anwendungshilfen für die ESRS-Implementierung.

  • EFRAG IG 1 und IG 2 enthalten grundlegende Darstellungen, die jedoch teils Lücken aufweisen und zentrale Implementierungsprobleme lediglich streifen. Ein Nutzen wird daher v. a. für Einsteiger gegeben sein.

  • EFRAG IG 3 widmet sich der Datenarchitektur der ESRS; trotz kleiner Mängel spielt diese Verlautbarung in der Praxis bereits eine große Rolle.

I. Hintergründe

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die Nachhaltigkeitstransparenz europäischer Unternehmen auf ein neues Niveau heben – und im Gesamtzusammenhang der Sustainable-Finance-Regulatorik wirksame Anreize für ein nachhaltiges Wirtschaften auf europäischen (Kapital-)Märkten schaffen. Die EU ist nicht die einzige Rechtsordnung, die entsprechende Ambitionen in puncto Nachhaltigkeit verfolgt. Das Ausmaß der Ansprüche und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse erzielt werden sollen, stechen jedoch im globalen Vergleich hervor. Im Zusammenhang mit der bereits laufenden Implementierung der CSRD werden europäische Unternehmen also nicht nur Zeugen, sondern überaus aktiv Mitwirkende an einem „Jahrhundertprojekt“ in der EU-Regulatorik.