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Umsatzsteuer | Einführung der E-Rechnung - Infos für Vereine (FinMin)
Die Neuregelungen für E-Rechnungen
gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte
an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die
Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur
E-Rechnung. Hierauf macht das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
aufmerksam.
Hintergrund: Ab dem müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.
Hierzu ...