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NWB Nr. 34 vom Seite 2301

Reichweite der Prüfungspflichten des Notars bei Grundlagengeschäften einer GmbH

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2328Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das ) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?

Pflichten des Notars bei der Beurkundung unter Mitwirkung von Vertretern

[i]Pflicht zur Prüfung der Vertretungsmacht des VertretersEin Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren (vgl. § 17 Abs. 1 BeurkundungsgesetzBeurkG). Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten des Notars aus dieser Vorschrift für Verträge, die unter Mitwirkung von Vertretern geschlossen werden, konkretisiert. Danach muss der Notar die Existenz des Vertretenen und die Vertretungsmacht des Vertreters prüfen. Das Gericht leitet diese Prüfungspflicht aus dem allgemein mit § 17 Abs. 1 BeurkG verfolgten Zwec...