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BFuP Nr. 4 vom Seite 414

Neue Wege der Unternehmensbewertung – Der BGH-Beschluss zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und seine Auswirkungen

Schwerpunktthema: Unternehmensbewertung

Prof. Dr. Werner Gleißner, Leinfelden-Echterdingen und Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst, Nürtingen

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) II ZB 12/21 hat hohe Relevanz für die Unternehmensbewertung in Deutschland. Er hat klargestellt, dass oft dem Börsenkurs der Vorzug gegenüber dem berechneten Ertragswert gegeben werden kann. Es stellt sich die Frage, warum Unternehmensbewertungsgutachten, die auf dem IDW S 1 basieren, keine überzeugenden Werte liefern. Der Beitrag möchte einen Anstoß geben für mehr Offenheit in den Bewertungsmethoden, ein kritischeres Durchdenken der den Bewertungsverfahren zugrundeliegenden Annahmen und einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Bewertungsfall.

1 Einleitung, Problemstellung und Überblick

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bestimmung der angemessenen Abfindung gemäß § 305 AktG bzw. den angemessenen Ausgleich gemäß § 304 AktG vom hat klargestellt, dass in bestimmten Situationen dem Börsenkurs der Vorzug gegenüber dem berechneten Ertragswert gegeben wird. Der BGH-Beschluss hält der Unternehmensbewertungstheorie und -praxis die in diesem Beitrag aufgezeigten Problemfelder pointiert vor Augen und zieht daraus die Konsequenzen. Der Beschluss ist nicht „völlig überraschend” gekommen, sondern eher als vorläufiger Endpunkt einer l...