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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 17-18 | Auskunftsanspruch: Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung von Schadensersatz gegen Steuerberater

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach der Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ein weiteres aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum Verfahrensrecht befasst sich mit dem allgemeinen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht nach der AO.

Wie der IX. Senat des BFH entschieden hat, ist die Einsichtnahme in Steuerakten nach der Durchführung des Besteuerungsverfahrens ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Maßgabe der DSGVO.

Ein Ehepaar beantragte, Einsicht in seine Einkommensteuerakte zu erhalten. Die Veranlagung war da schon über die Bühne und es lag ein bestandskräftige...