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Track 25 | Lohnsteuer: Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds
Beiträge des Arbeitgebers zu einem ausländischen Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Hamburg keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar. Die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Revision ist eingelegt worden, so dass der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs das letzte Wort hat.
Beim nächsten anhängigen Verfahren, das wir ausgewählt haben, geht es um eine lohnsteuerliche Frage: Können Beiträge an ausländische Pensionsfonds, die für Arbeitnehmer entrichtet werden, Arbeitslohn darstellen, der gem. § 37b EStG pauschal besteuert werden kann?
Das FG Hamburg hat in erster Instanz entschieden: Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen dar, die mit 30 % pauschal versteuert werden können. Es handele sich vielmehr um Barlohn.
Die Richter aus der Hansestadt haben die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Der Arbeitgeber hat...