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Track 23-24 | Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung verfassungswidrig?
Der Bundesfinanzhof hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung bei Termingeschäften geäußert. Das FG Baden-Württemberg hatte hingegen in einem Hauptsacheverfahren keine Bedenken gegen die Einschränkung der Verlustverrechnung. Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen und eingelegt. Damit ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, entsprechende Einsprüche ruhen zu lassen.
In unserer April-Ausgabe 2024 hatten wir Sie darüber informiert, dass das FG Rheinland-Pfalz erhebliche Zweifel daran hat, dass die beschränkte Verlustverrechnung bei Termingeschäften verfassungsgemäß ist. Die seit 2021 geltenden Regeln würden zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Einkünften führen, für die es keine sachliche Rechtfertigung gibt. Die Richter aus Neustadt an der Weinstraße gewährten daher in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die begehrte Aussetzung der Vollziehung. – Im Beschwerdeverfahren hat sich der Bundesfinanzhof dieser Auffassung jetzt angeschlossen. – Das ist natürlich erfreulich für private Anleger, die in hochspekulative Finanzprodukte investier...