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Steuern mobil Nr. 8 vom 01.08.2024

Bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen ist eine Einzelbetrachtung vorzunehmen

Fehlt es bei einer Pensionszusage an der Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente insoweit nicht. Voraussetzung ist dabei, dass die zugesagten Leistungen teilbar sind. Das FG Düsseldorf hatte das als Vorinstanz noch anders beurteilt und entschieden, dass eine Aufspaltung nicht möglich ist.

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Damit kommen wir auch schon zu den aktuellen Entscheidungen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben. – Mit großer Spannung war ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu Pensionsrückstellungen erwartet worden – zum sog. Eindeutigkeitsgebot in § 6a EStG.

Für eine Pensionsverpflichtung darf danach eine Rückstellung nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage eindeutige Angaben enthält – zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. – Der Satzteil „und soweit“ war mit dem JStG 1997 eingefügt worde...