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Zuwendungsempfängerregister ist online einsehbar
Das BZSt hat das mit dem JStG 2020 angekündigte Zuwendungsempfängerregister online gestellt. Auf der Digitalplattform sind die Organisationen zu finden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Allerdings sind von Beginn an noch nicht alle Organisationen aufgeführt. Das Register wird nach und nach vervollständigt. Organisationen sollten natürlich die im Register hinterlegten Daten regelmäßig prüfen.
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Informieren möchten wir Sie auch darüber, dass das mit dem Jahressteuergesetz 2020 angekündigte Zuwendungsempfängerregister online einsehbar ist – auf der Website des zuständigen Bundeszentralamts für Steuern . Organisationen sollten natürlich die im Register hinterlegten Daten regelmäßig prüfen.
Auf der Digitalplattform sind die Organisationen zu finden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Allerdings sind von Beginn an noch nicht an alle aufgeführt. Das Register wird nach und nach vervollständigt.
Erstmals gibt es künftig einen öffentlichen, rech...