Gesetze: KN Pos. 4904, 8524, Anm. 6 zu Kap. 85, AV 3 bFGO § 100 Abs. 1, Satz 4
Übergang vom Verpflichtungs- zum Fortsetzungsfeststellungsantrag im Revisionsverfahren auch zulässig, wenn Kläger Revisionsbeklagter ist und der angefochtene Verwaltungsakt sich während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens erledigt hat
Leitsatz
1. Zur Tarifierung einer aus einem Notenbuch und einer CD zusammengestellten Ware.
2. Der Übergang vom Verpflichtungs- zum Fortsetzungsfeststellungsantrag ist auch noch im Revisionsverfahren zulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger Revisionsbeklagter ist und sich der angefochtene Verwaltungsakt bereits während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens erledigt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 739 WAAAA-96350
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